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Sehr geehrter Reiseteilnehmer, 

unsere Leidenschaft zum Wintersport treibt uns an. Wir setzen unser ganzes Wissen und Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Eine für Sie einmalig schöne Zeit im Schnee ist unser Ziel.
 
Die nachfolgenden Reisebedingungen sowie die Teilnehmererklärung ergänzen die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für Reiseveranstalter. Die folgenden Ausführungen werden Bestandteil des zwischen uns, der SOS Sport GmbH, Rebenring 10, 38106 Braunschweig (im Folgenden „RV" genannt), und jedem einzelnen Reiseteilnehmer geschlossenen Reisevertrages.
 
Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch.
 
§ 1 Teilnehmererklärung  
§ 2 Haftungsbeschränkung  
§ 3 Verleihbedingungen und Hinweise für Ski und Snowboards  
§ 4 Änderungsvorbehalt  
§ 5 Stornogebühren  
 
§ 1 Teilnehmererklärung
Ohne Einschränkung der Verantwortlichkeit des Skigebietsbetreibers hinsichtlich der Beschaffenheit und Gestaltung der Pisten und Beförderungsanlagen sowie deren konstruktions- und organisationsbedingten Bestandteile gebe ich als Teilnehmer der Wintersportreise des RV folgende Erklärung ab:
 
Ich bin mir der Gefahren bewusst, die die Ausübung von Wintersport mit sich bringt, insbesondere der durch die Schwerkraft bewirkten Risiken. Ich beurteile selbst aufgrund meiner physischen Fähigkeiten und meiner technischen Ausrüstung, ob die Pistenbedingungen – abhängig von den vor Ort gegebenen Umwelt- und Witterungsverhältnissen – für mich vertretbar sind.
 
Mir ist bewusst, dass ich gegenüber Dritten für Schäden aufgrund von Körperverletzung oder Sachbeschädigung, die auf meine Teilnahme zurückzuführen sind, haftbar sein kann. Ebenso kann ich für Beschädigung oder Verlust von Testmaterial haftbar gemacht werden.
 
Ich erkenne an, dass es nicht in der Verantwortung des RV liegt, meine Ausrüstung zu prüfen oder zu überwachen. Vor jeder Abfahrt prüfe ich selbst den Zustand und die Funktionsfähigkeit meiner Ski- bzw. Snowboardausrüstung. Ich bin selbst für mein gesamtes Equipment am Berg verantwortlich.
 
§ 2 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des RV für im Rahmen der Reise entstandene Schäden ist gemäß § 651h BGB auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
 
§ 3 Verleihbedingungen und Hinweise für Ski und Snowboards
(1) Bindungseinstellung
Die von mir in der Anmeldung gemachten Angaben sind richtig und vollständig. Die dort angegebenen Daten zu meinem Fahrkönnen, Gewicht, Größe, Alter und meiner Sohlenlänge sind korrekt.
 
Ich bin damit einverstanden, dass die Einstellung der Bindung der mir überlassenen Ski auf Basis dieser Angaben am Einstellfenster visuell durchgeführt wird. Mir ist bewusst, dass unrichtige Angaben zu einer falschen Bindungseinstellung führen und damit ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko verbunden ist.
 
Bindungseinstellungen über Z10 entsprechen nicht der Norm und werden ausschließlich auf mein Verlangen und mein eigenes Risiko durchgeführt. Ich verpflichte mich, keine Einstellungen an der Bindung selbst vorzunehmen.
 
(2) Nutzung des Materials
Die Ski oder Snowboards werden mir leihweise zu Testzwecken überlassen. Die Benutzung des Materials erfolgt auf eigene Gefahr.
 
Ich werde:

  • mein Fahrverhalten meinem Können anpassen,
  • auf alle anderen Pistenbenutzer Rücksicht nehmen und jede Gefährdung anderer vermeiden,
  • nicht in übermüdetem Zustand oder unter Einwirkung von Alkohol, Medikamenten oder Drogen fahren,
  • die Warnhinweise im jeweiligen Skigebiet beachten und mich mit den Pistenverhältnissen und möglichen Hindernissen vertraut machen.

(3) Sorgfalt und Nutzungsumfang
Ich verpflichte mich, die Ski und Snowboards sorgfältig zu behandeln und bei Beschädigung Ersatz zu leisten. Die Benutzung der Ski oder Snowboards ist nur innerhalb des ausgewiesenen Veranstaltungsgeländes gestattet. Auf sandigem, betoniertem oder ähnlichem Untergrund werde ich das Material nicht benutzen.
 
(4) Grenzen der Sicherheitsfunktion
Skibindungen verringern die Verletzungsgefahr, können sie aber nicht vollständig ausschließen. Mir ist bewusst, dass keine Skibindung in jeder denkbaren Situation auslöst und dass bei Fahrten im Tiefschnee die Bremswirkung der integrierten Skibremse nicht ausreichend ist.
 
Sollten die überlassenen Ski (einschließlich Bremse) oder Snowboards während des Gebrauchs nicht einwandfrei funktionieren, stoppe ich die Nutzung unverzüglich und informiere den Verleiher.
 
(5) Weitergabe und Haftung
Eine Überlassung der Ski oder Snowboards an Dritte ist nicht gestattet. Bei einer dennoch erfolgten Überlassung an Dritte hafte ich für sämtliche – auch zufällige – Schäden, die nicht eingetreten wären, wenn das Material beim Verleiher verblieben wäre.
 
Der Verleiher, dessen Erfüllungsgehilfen und sonstige für ihn tätigen Personen haften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. Ich verzichte auf Schadensersatzansprüche aufgrund leicht fahrlässigen Verhaltens. Ich übernehme die Haftung für alle bei der Verwendung der Ski oder Snowboards von mir verursachten Schäden und Unfälle und halte den Verleiher, dessen Erfüllungsgehilfen und alle sonst für ihn tätigen Personen von allen Ansprüchen Dritter frei, die in Zusammenhang mit der Nutzung durch mich geltend gemacht werden.
 
§ 4 Änderungsvorbehalt
Sicherheit geht vor. Aufgrund atmosphärischer Einflüsse oder anderer höherer Gewalt kann der RV gezwungen sein, den Tagesablauf vor Ort kurzfristig zu ändern. In diesem Fall wird Ihnen ein Alternativprogramm angeboten.
 
§ 5 Stornogebühren
Als Stornoentschädigung erhebt der RV folgende Prozentsätze des Gesamtreisepreises:

  • bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20 %
  • 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30 %
  • 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 40 %
  • 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50 %
  • ab dem 6. Tag und bei Nichtteilnahme: 55 %